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Allgemeine Geschäftsbedingungen

elbe.design – Sebastian Hampf & Dandy Handrick GbR | Tonberg 10 | 01662 Meißen

 

1 Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von elbe.design – Sebastian Hampf & Dandy Handrick GbR nachfolgend „Auftragnehmer“ nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

 

2 Zustandekommen und Gegenstand des Vertrages

 

2.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Angebotes oder die fernmündliche Zusage des Angebotes / Kostenvoranschlags, per Post, Email oder Instant Messenger Dienst oder durch die Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.

2.2 Der Gegenstand des Vertrages ist folgender:

a) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung der im Angebot erhaltenen Leistungen als Werkleistung oder als Dienstleistung.

b) Der Auftragnehmer ist, abgesehen von den in der Leistungsbeschreibung festgehaltenen oder sonstig vereinbarten Terminen sowie dem Abnahmetermin, frei in der Einteilung seiner Leistungszeit.

c) Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Erstellung der angebotenen Leistung bis zur Abnahme Änderungen an der Leistungsbeschreibung und den bereits erstellten Leistungen durch den Auftragnehmer zu verlangen. Soweit die Änderungen zu Mehrkosten oder Verzögerungen führen, bedarf die Beauftragung der Änderung der Schriftform.

d) Nach Eingang des Änderungsverlangens vom Auftraggeber wird der Auftragnehmer prüfen, ob die gewünschte Änderung durchführbar ist und den Auftraggeber dann innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch nach 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang des Änderungsverlangens, das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Das Ergebnis soll auch Angaben darüber enthalten, welche Kosten und welche Änderungen an der bisherigen Zeitplanung mit der Realisierung der vom Auftraggeber gewünschten Änderungen verbunden sind. Soweit möglich und notwendig, wird der Auftragnehmer auch prüfen, inwieweit eine solche Änderung Auswirkungen auf bisher realisierte Leistungen und deren Nutzbarkeit hat. Im Fall eines Änderungsvorschlags des Auftragnehmers sind diese Angaben dem Änderungsvorschlag beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den durch Änderungswünsche vom Auftraggeber verursachten Mehraufwand näher erläutern.

e) Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf hinzuweisen, wenn die gewünschte Änderung dazu führen kann, dass der Fertigstellungstermin oder fest vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann.

f) Der Auftraggeber wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab Eingang des Angebots zur Durchführung der Änderungsarbeiten, erklären, ob dieses Angebot angenommen wird. Äußert sich der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist nicht, so gilt das Änderungsangebot als abgelehnt. Nimmt der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers an, ist die Leistungsbeschreibung entsprechend zu ergänzen. Die entsprechenden Änderungen sind mit Angebotsannahme durch den Kunden Vertragsbestandteil.

g) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, wesentlichen Änderungsverlangen ohne entsprechende gesonderte Vergütung sowie Verschiebung der terminlich folgenden Milestones nachzukommen.

h) Zum Zwecke der Ermittlung von Mehr- oder Minderkosten vereinbaren die Parteien bereits jetzt einen Stundensatz von 150,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Personenstunde.

i) Die Arbeiten können durch jeden Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers erfolgen, ohne dass dem Kunden hier ein Mitspracherecht zustünde.

 

3 Konzeption/Entwurf

 

3.1 Die Parteien können sich auf die Durchführung einer Konzeptionsphase einigen. Im Rahmen der Konzeptionsphase wird der Auftragnehmer auf der Grundlage der Anforderungen des Kunden eine vollständige Leistungsbeschreibung erstellen, aus der die technische und künstlerische und terminliche Umsetzung hervorgeht.

3.2 Sollte sich während der Erstellung der Leistungsbeschreibung erheblicher Mehraufwand ergeben, so wird das Angebot entsprechend angepasst.

3.3 Der Kunde hat die Möglichkeit einmalig Anpassungen am Konzept verlangen.

 

4 Vergütung

 

4.1 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wird die Vergütung in 2 gleich großen Teilen bezahlt. 50% bei Auftragsbestätigung und 50% nach Abnahme, spätestens jedoch nach 8 Wochen, sofern nicht anders vereinbart.

4.2 Während der Umsetzung kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen vornehmen.

4.3 Bei Verzögerungen während der Umsetzung der angebotenen Leistungen, die dem Kunden zuzuordnen sind, wird die gesamte vereinbarte Vergütung abzüglich geleisteter Zwischenzahlungen oder Anzahlungen spätestens 8 Wochen nach Zustandekommen des Vertrages fällig, unabhängig davon, ob die Website vom Auftraggeber abgenommen ist. Bei Beseitigung der Verzögerung durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer die angebotenen Leistungen unverzüglich fertigstellen und dem Kunden zur Abnahme vorlegen.

4.4 Für zusätzliche Leistungen, welche nicht im Angebot/Kostenvoranschlag/ Leistungsbeschreibung enthalten sind, wird eine Vergütung von 150,00 € pro Personenstunde (zzgl. MwSt.) vereinbart.

4.5 Macht der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend, obwohl kein vom Auftragnehmer verschuldeter Mangel vorliegt, fällt pro Personenstunde erbrachter Serviceleistung außerdem eine zusätzliche Vergütung an, die sich nach dem üblichen Stundensatz des Auftragnehmers richtet.

4.6 Die Erstattung von Auslagen erfolgt nur nach vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung.

 

5 Abnahme & Lieferung

 

5.1 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages.

5.2 Der Auftraggeber wird die Leistungen prüfen und innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Leistungen diese abnehmen oder die Abnahme wegen nicht nur unwesentlicher Mängel verweigern. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich die Abnahme verweigert und eine Darstellung der Mängel in Textform an den Auftragnehmer geschickt, gilt die Abnahme als erteilt. Mit erteilter Abnahme, erfolgt gleichzeitig die Zustimmung vom Auftraggeber, dass der Auftragnehmer sämtliche im Rahmen der Leistungserstellung gefertigten Unterlagen, das fertige Produkt und das Logo des Auftraggebers als Referenz zum Zwecke der Werbung benutzen darf.

5.3 Sämtliche im Rahmen der Leistungserstellung erstellten Unterlagen sind von der vorstehenden Rechteübertragung umfasst und der Auftragnehmer überträgt mit Abschluss dieses Vertrages bereits jetzt das Sacheigentum an den Materialien jeweils zum Zeitpunkt von deren Entstehung. Ausgeschlossen sind Rohmaterialien aller Art, wie bspw. PSD, INDD, PPROJ, RAW Dateien aller Art. Nur Endformate, wie jpg, png, mp3, mp4 und alle anderen Endformate werden übertragen.

5.4 Betrifft: Websites. Mit Abnahme ist sich der Auftraggeber bewusst, seine Website durch einen eigenen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer stellt zum Impressum & Datenschutz lediglich Vorschläge zur Verfügung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

 

6 Hosting-Leistungen

 

6.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf einem von einem Dritten betriebenen Server maximal 100 Gigabyte (“GB”) Speicherplatz zur Speicherung der Website und Emails zur Verfügung und verpflichtet sich, die Inhalte der Website dem Abruf über das Internet zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, die Daten für die von ihm erstellte Website auf den Server zu übertragen. Die Übertragung weiterer Daten liegt beim Kunden.

6.2 Der Auftragnehmer sorgt für die Beantragung der gewünschten Domain bei der für die Domain-Vergabe zuständigen Stelle (“Registrar”). Der Auftraggeber verpflichtet sich, im erforderlichen Maße an der Beantragung der Domain mitzuwirken, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen Daten dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird dabei lediglich als Vermittler tätig und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Vergabe der gewünschten Domain durch den Registrar. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und auf Dauer Bestand haben wird.

6.3 Es wird eine Verfügbarkeit der Website (“Uptime”) von mindestens 97 Prozent im Monatsmittel vereinbart.

6.4 Die maximal zusammenhängende Ausfallzeit soll 24 Stunden nicht überschreiten. Die nachfolgend definierten Wartungsfenster sowie Zeitfenster, in denen die Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, nicht verfügbar ist, finden bei der Berechnung der Verfügbarkeit der Website keine Berücksichtigung als Ausfallzeit.

6.5 Wird die vorgenannte maximal zusammenhängende Ausfallzeit überschritten, so entfällt der Vergütungsanspruch für den betreffenden Monat.

6.6 Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Steigerung der Leistungsqualität sieht der Auftragnehmer Wartungsfenster vor, in denen die Website nicht verfügbar ist. Die Wartungsfenster werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden, üblicherweise am Wochenende angesetzt. Die Ansetzung eines Wartungsfensters bedarf keiner gesonderten Genehmigung durch den Kunden.

6.7 Das Volumen des Datenverkehrs, der zwischen dem Server und dem Internet entsteht, wenn Nutzer auf die Website zugreifen (“Traffic”) wird nicht begrenzt.

6.8 Die Antwortzeit (“Response Time”) zwischen dem Abschicken einer Anfrage an den Server und der Antwort des Servers soll maximal 5.000 Millisekunden betragen.

6.9 Die Anzahl der Nutzer, die gleichzeitig auf die Website zugreifen können (“Concurrent User”) ist nicht beschränkt.

6.10 Für den Server, auf dem der Speicherplatz reserviert wird, wird folgender Standort vereinbart: Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Server handelt es um einen sogenannten Shared Server, der nicht ausschließlich dem Auftraggeber zur Verfügung steht.

6.11 Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung auftretender Störungen spätestens 48 Stunden nach dem Zugang der Störungsmeldung durch den Auftraggeber beginnen (“Reaktionszeit”). Zeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers finden bei der Berechnung der Reaktionszeit keine Berücksichtigung. Es werden nur Störungen beseitigt, die im Zusammenhang mit der direkten Leistungserbringung des Auftragnehmers als Webdesigner stehen. Störungen, welche im Zusammenhang mit technischen Problemen bei der Hostinggesellschaft auftreten werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

6.12 Der Auftragnehmer führt regelmäßig im Abstand von 30 Tagen eine Sicherung der auf dem Server gespeicherten Daten des Auftraggeber durch. Die Sicherungskopien (“Backups”) werden solange auf demselben Server aufbewahrt, bis die nachfolgende Sicherung abgeschlossen ist (“Vorhaltezeit”). Zusätzlich erfolgt eine Sicherung auf einem externen Sicherungsmedium, das außerhalb des Gebäudes aufbewahrt wird, in dem der Server steht, was zur Folge hat, dass die Daten auch bei einer vollständigen Zerstörung des Gebäudes, in dem der Server steht, noch gesichert sind.

6.13 Für die Hosting-Leistungen (inkl. de-Domain & SSL Zertifikat) ist eine monatlich Vergütung von 29,00 Euro (zzgl. MwSt.) zu erbringen.

6.14 Der Vertrag für das Hosting wird mindestens für 24 Monate geschlossen und verlängert sich automatisch um 12 Monate solange der Vertrag nicht mind. 90 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

7 Wartungs- und Sicherheitsservice Websites

 

7.1 Der Auftragnehmer wird regelmäßig einmal im Monat ein komplettes Backup der Softwareinstallation, Plugins und der Datenbank mit den Daten des Kunden erstellen und diese auch auf einem Server des Auftragnehmers zusätzlich speichern.

7.2 Bei eventuell auftretenden Fehlfunktionen der Website wird der Auftraggeber das aktuellste vorhandene, funktionierende Backup wiederherstellen, um die Erreichbarkeit und Funktionalität der Website zu garantieren.

7.3 Der Auftragnehmer wird weiterhin regelmäßige Software – und Sicherheitsupdates durchführen.

7.4 Für die Wartungs- und Sicherheitspauschale ist eine monatlich Vergütung von 89,00 Euro (zzgl. MwSt.) zu erbringen.

7.5 Der Vertrag für die Wartung und Sicherheit wird mindestens für 24 Monate geschlossen und verlängert sich automatisch um 12 Monate solange der Vertrag nicht mind. 90 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

8 Updatepauschale Websites

 

8.1 Der Auftragnehmer wird in monatlich Zyklen Arbeiten an der Website laut Kundenwunsch vornehmen.

8.2 Die Stundenanzahl wird im Angebot festgehalten.

8.3 Abgerechnet wird die angefangene halbe Stunde.

8.4 Der Vertrag für die Updatepauschale wird mindestens für 24 Monate geschlossen und verlängert sich automatisch um 12 Monate solange der Vertrag nicht mind. 90 Tage vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

9 Rechteübertragung

 

9.1 Der Auftragnehmer überträgt, aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung, dem Kunden die vollständigen, weltweiten, frei übertragbaren, sublizenzierbaren und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an der Leistung und deren Bestandteilen. Die Rechteeinräumung erfolgt exklusiv auch gegenüber dem Auftragnehmer.

9.2 Der Auftragnehmer wird auf dem Produkt als Ersteller genannt. Ausgenommen sind davon Visitenkarten.

9.3 Der Auftragnehmer garantiert verschuldensunabhängig, dass er der Inhaber und Verfügungsberechtigte bezüglich sämtlicher im Rahmen dieses Vertrages einzuräumender Rechte ist. Hiervon ausgenommen sind die laut Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber beizubringenden Rechte. Der Auftragnehmer garantiert verschuldensunabhängig darüber hinaus, diese Rechte nicht an Dritte zu übertragen oder zu Gunsten eines Dritten belastet zu haben und dass auch keinerlei Rechte Dritter bestehen, die die Durchführung des Vertrages in irgendeiner Form einschränken könnten.

9.4 Etwaige Content-Management-Systeme oder Plugins für Websites sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und müssen gegebenenfalls getrennt erworben oder lizenziert werden.

 

10 Geheimhaltung

 

10.1 Vertrauliche Informationen bezeichnen sämtliche Informationen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als “vertraulich” bezeichnet werden oder diese aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind, insbesondere auch die Regelungen dieses Vertrages. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen; die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden; die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden; die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisationen öffentlich zu machen sind. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.

10.2 Die empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

10.3 Unabhängig von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Auftraggeber berechtigt, die vertraulichen Informationen gegenüber Lizenznehmern, verbundenen Unternehmen (jeweils zum Zeitpunkt der Weitergabe) sowie eigenen Kunden im Rahmen der Leistungen offen zu legen.

 

11 Beendigung

 

11.1 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zugunsten des Auftraggebers liegt insbesondere vor, wenn die vereinbarte Verfügbarkeit oder Leistungsqualität derart beeinträchtigt ist, dass dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung beiderseitiger Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann. Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung für einen Zeitraum von 4 Wochen oder mit einem nicht unerheblichen Teil der vereinbarten Vergütung in Verzug gerät oder es zu unüberwindbaren Differenzen kommt.

11.2 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer die gespeicherten Daten innerhalb von 4 Wochen per Datenfernübertragung zur Verfügung.

 

12 Sonstiges

 

12.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit im Übrigen unberührt.

12.2 Die AGB unterliegem dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN- Kaufrechts (CISG) oder entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

12.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag etwas anderes vereinbart ist – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht für Personenschäden oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

Zuletzt aktualisiert:
Meißen, den 03.02.2023